01Akzeptanzpflicht für Behörden
Mit Inkrafttreten des BGEID Anfang 2026 sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, die E-ID als Identitätsnachweis zu akzeptieren. Behörden haben maximal zwei Jahre Zeit, ihre Systeme anzupassen. Das betrifft jeden digitalen Bürgerdienst, von der Anmeldung am Behördenportal bis zur Einreichung von Baugesuchen. Widmer Webseiten unterstützt Sie bei der technischen Integration, damit Sie die Frist einhalten und Ihre digitalen Services rechtzeitig bereit sind.